Mit der Novellierung des Verbraucherrechts im Juni 2014 sind auch Maklerunternehmen verpflichtet, Kunden über ihre gesetzlichen Widerrufsrechte zu informieren. Damit stärkt der Gesetzgeber die Rechte der Verbraucher. Wir stellen uns diesem Prozess, um Sie als Kunden bestmöglich zu informieren. Der Nachweis, dass der Kunde über sein Widerrufsrecht informiert wurde, obliegt dabei den Unternehmen.
Wir sind bemüht, diesen Prozess für Sie als Kunden so komfortabel und transparent wie möglich zu gestalten. Sie sehen, dass wir unsere Kunden nicht mit zusätzlichen Modalitäten ärgern möchten, sondern aktiv informieren. Unerheblich ob Sie die Information nun im Internet anfordern oder persönlich bei uns abholen, wir hoffen, dass Sie mit unseren Angeboten Ihren Immobilienträumen ein Stück näher kommen.
Umfassender Service mit ausführlicher Betreuung & Beratung
Unsere Mitgliedschaften im IVD ist ein Qualitätsbeweis für unser Können und dafür, dass wir uns gewissenhaft an die allgemeingültigen Wettbewerbsregeln halten.
Als Makler zwischen Käufer und Verkäufer sorgen wir immer für eine angenehme Zusammenarbeit. Durch die intensive und vertrauensvolle Kooperation wird beidseitige Zufriedenheit gewährleistet.
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Erstklassige Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse
Schon Goethe wusste:
"Das Außerordentliche geschieht nicht auf glattem, gewöhnlichem Wege."

